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   BGH, 25.04.2023 - XIII ZB 11/21   

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https://dejure.org/2023,12997
BGH, 25.04.2023 - XIII ZB 11/21 (https://dejure.org/2023,12997)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2023 - XIII ZB 11/21 (https://dejure.org/2023,12997)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2023 - XIII ZB 11/21 (https://dejure.org/2023,12997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 418 Abs. 3 Nr. 2 FamFG, § ... 7 Abs. 5 Satz 2 FamFG, §§ 567 bis 572 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 70 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 7 Abs. 2 Nr. 2, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Rechtlich schützenswertes Interesse an der Einlegung einer unselbstständigen Anschlussbeschwerde; Verfolgung des gleichen Ziels mit der Anschließung wie mit dem Hauptrechtsmittel

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 66 S. 1
    Rechtlich schützenswertes Interesse an der Einlegung einer unselbstständigen Anschlussbeschwerde; Verfolgung des gleichen Ziels mit der Anschließung wie mit dem Hauptrechtsmittel

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaftsachen - und die unselbstständige Anschlussbeschwerde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 706/12

    Familiensache: Unzulässigkeit der Anschlussbeschwerde gegen eine

    Auszug aus BGH, 25.04.2023 - XIII ZB 11/21
    Ein rechtlich schützenswertes Interesse an der Einlegung einer unselbstständigen Anschlussbeschwerde ist nach allgemeiner Ansicht nicht gegeben, wenn mit der Anschließung (lediglich) das gleiche Ziel wie mit dem Hauptrechtsmittel verfolgt werden soll (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2014 - XII ZB 706/12, FamRZ 2014, 827 Rn. 8 mwN; vom 3. Februar 2016 - XII ZB 629/13, FamRZ 2016, 794 Rn. 26; vom 8. August 2018 - XII ZB 25/18, FamRZ 2018, 1741, Rn. 11).

    Sie hat nicht den Zweck, eine Fortsetzung des Verfahrens in der dritten Instanz zu ermöglichen (BGH, FamRZ 2014, 827 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung

    Auszug aus BGH, 25.04.2023 - XIII ZB 11/21
    Ein rechtlich schützenswertes Interesse an der Einlegung einer unselbstständigen Anschlussbeschwerde ist nach allgemeiner Ansicht nicht gegeben, wenn mit der Anschließung (lediglich) das gleiche Ziel wie mit dem Hauptrechtsmittel verfolgt werden soll (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2014 - XII ZB 706/12, FamRZ 2014, 827 Rn. 8 mwN; vom 3. Februar 2016 - XII ZB 629/13, FamRZ 2016, 794 Rn. 26; vom 8. August 2018 - XII ZB 25/18, FamRZ 2018, 1741, Rn. 11).
  • BGH, 09.04.2014 - XII ZB 595/13

    Betreuungssache: Konkludente Verfahrensbeteiligung eines Abkömmlings des

    Auszug aus BGH, 25.04.2023 - XIII ZB 11/21
    Die Beteiligung kann vielmehr formlos - etwa durch die Übersendung von Schriftsätzen oder Ladungen zum Termin - erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13, FGPrax 2014, 160 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18

    Rechtsmittel des Versorgungsträgers gegen eine Entscheidung zum

    Auszug aus BGH, 25.04.2023 - XIII ZB 11/21
    Ein rechtlich schützenswertes Interesse an der Einlegung einer unselbstständigen Anschlussbeschwerde ist nach allgemeiner Ansicht nicht gegeben, wenn mit der Anschließung (lediglich) das gleiche Ziel wie mit dem Hauptrechtsmittel verfolgt werden soll (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2014 - XII ZB 706/12, FamRZ 2014, 827 Rn. 8 mwN; vom 3. Februar 2016 - XII ZB 629/13, FamRZ 2016, 794 Rn. 26; vom 8. August 2018 - XII ZB 25/18, FamRZ 2018, 1741, Rn. 11).
  • BGH, 05.01.2011 - XII ZB 152/10

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde zum BGH gegen die Ablehnung eines Antrages

    Auszug aus BGH, 25.04.2023 - XIII ZB 11/21
    Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof findet daher nur statt, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) oder das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde in dem angegriffenen Beschluss zugelassen hat, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 2011 - XII ZB 152/10, FamRZ 2011, 368 Rn. 2).
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13

    Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Betreuers eines

    Auszug aus BGH, 25.04.2023 - XIII ZB 11/21
    Der Gesetzgeber wollte die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nur gegen Beschlüsse eröffnen, die unmittelbar freiheitsentziehende Wirkung haben (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 16/12717, S. 60; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13, NJW-RR 2014, 897 Rn. 8).
  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haft im Hinblick auf das

    Auszug aus BGH, 25.04.2023 - XIII ZB 11/21
    Hat sich der Haftaufhebungsantrag durch die Entlassung des Betroffenen erledigt und begehrt der Betroffene - wie auch hier - in der Folge die Feststellung, durch die Haft in seinen Rechten verletzt zu sein, kann über den Gegenstand dieses Antrags - anders als bei der Aufhebung einer noch andauernden Haft - nur einmal abschließend entschieden werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 21; vom 22. März 2022 - XIII ZB 6/21, juris Rn. 9).
  • BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 6/21

    Anordnung von Abschiebungshaft; Beantragung der Aufhebung der Haft

    Auszug aus BGH, 25.04.2023 - XIII ZB 11/21
    Hat sich der Haftaufhebungsantrag durch die Entlassung des Betroffenen erledigt und begehrt der Betroffene - wie auch hier - in der Folge die Feststellung, durch die Haft in seinen Rechten verletzt zu sein, kann über den Gegenstand dieses Antrags - anders als bei der Aufhebung einer noch andauernden Haft - nur einmal abschließend entschieden werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 21; vom 22. März 2022 - XIII ZB 6/21, juris Rn. 9).
  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 14/21

    Die einstweilige Anordnung der Abschiebungshaft - und das Hauptsacheverfahren

    Eine solche fehlerhafte Haftanordnung führt aber nicht zur Unzulässigkeit des Hauptsacheverfahrens, weil eine Haftanordnung - im Gegensatz zu einem Beschluss über die Feststellung der Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit der Haft - nicht in materielle Rechtskraft erwachsen kann (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 20; vom 22. März 2022 - XIII ZB 6/21, juris Rn. 9; vom 25. April 2023 - XIII ZB 11/21, juris Rn. 11).
  • BGH, 18.07.2023 - XIII ZB 33/21

    Anordnung von Abschiebehaft; Fehlen der erforderlichen Rechtsbeschwerdebefugnis

    Zum anderen besteht in einer Konstellation wie der vorliegenden, in welcher bereits der Betroffene selbst Beschwerde gegen die Haftanordnung eingelegt hat, auch kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Anschlussbeschwerde, da mit dieser dasselbe Ziel wie mit dem Hauptrechtsmittel verfolgt werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2023 - XIII ZB 11/21, juris Rn. 10 mwN).
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